Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2- oder medizinischen Maske (OP-Masken, keine Stoffmasken oder Tücher). Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, entsprechende Masken zu beschaffen.
Weiterhin gelten die allgemeinen Kontaktbestimmungen des öffentlichen Raumes:
Anweisungen der Lehrer sind ohne Diskussionen zu erfolgen.
Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Erkrankungen (U.a. therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck), Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale), chronische Lebererkrankungen, Nierenerkrankungen, Onkologische Erkrankungen, Diabetes mellitus, geschwächtes Immunsystem etc.) entscheiden (d.h. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Eltern) in Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Schülerinnen und Schüler, bzw. die Eltern, unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Es besteht generelle Attestpflicht.
Empfehlung der Nutzung der Corona-Warn-App: Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren.
Es herrscht überall im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Maskenpflicht und der angemessene Abstand muss eingehalten werden!
Hände werden am Eingang und / oder auf den Etagen oder im Klassenzimmer desinfiziert.
Einbahnregelung für Treppenhäuser / Flure
Hauptgebäude:
Die Schülerinnen und Schüler gelangen hintereinander und zügig über das hintere Treppenhaus (beim Kiosk) in ihre zugewiesenen Klassen.
Sie verlassen das Gebäude ebenso hintereinander und zügig über das vordere Treppenhaus (Seite Aula), den unteren Flur und über die Pausenhalle.
(Zusammenfassung: Treppenhaus Kiosk/Herrentoilette = hoch, Treppenhaus (Aula) = runter)
C-Gebäude:
Die Schülerinnen und Schüler gelangen hintereinander und zügig über das Treppenhaus zwischen Kiosk und Hausmeisterbüro in ihre zugewiesenen Klassen.
Sie verlassen das Gebäude ebenso hintereinander und zügig über das hintere Treppenhaus (Ausgang zu den Außentoiletten).
(Zusammenfassung der Einbahnregelung: Treppenhaus Kiosk/Hausmeisterbüro = hoch, Treppenhaus Außentoiletten = runter)
Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler, die in die Räume C211 bis C213 wollen, im Treppenhaus bis ganz nach oben steigen, den 300er-Gang queren und dann eine halbe Etage im anderen Treppenhaus wieder nach unten gehen müssen, um zu ihren Räumen zu kommen.
Gleiches gilt für die Räume C111 bis C113, nur eben eine Etage tiefer.
!! Die Pausenhallen sind nur für den Durchgangsverkehr und nicht für einen Aufenthalt vorgesehen!! Für die Pausen an Regenschutz und bei kühleren Temperaturen an warme Kleidung denken.
Bei laufendem Unterricht keine Gespräche, Telefonate und störende Geräusche auf den Fluren und in den Treppenhäusern.
Die Schülerinnen und Schüler betreten einzeln den Klassenraum, waschen ihre Hände und setzen sich an den Tisch, der vom Lehrer zugewiesen wird. Sitzplätze werden nicht getauscht, auch werden die Tische und Stühle nicht verrückt. Der eigene Müll wird erst beim Verlassen des Klassenraumes entsorgt. (Zusammenfassung: Es gibt kein Herumlaufen in den Räumen und Fluren)
Jacken und Taschen bleiben bei der Schülerin / dem Schüler, d.h. sie werden nicht auf Fensterbänken abgelegt oder an Garderoben aufgehängt.
Getränke, Nahrungsmittel, Essgeschirr werden nicht geteilt bzw. es darf nicht aus denselben Behältnissen gegessen oder getrunken werden. Es soll im Freien gegessen werden, dabei muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Genügend eigene Taschentücher mitbringen.
Um das Berühren von mehreren Kontaktflächen (Griffe, Schalter, Handläufe) zu reduzieren, gelten folgende Regeln:
Toilettenbesuch: Auch hier auf die allgemeinen Regeln achten (Abstand, Händewaschen, Einbahnstraßenprinzip).
Schülerinnen und Schüler, die sich krank fühlen, d.h. z.B. unter Fieber, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Husten, Durchfall leiden, melden sich unverzüglich bei ihrem Arzt. Eine individuelle ärztliche Abklärung muss sofort erfolgen. Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens bleiben Sie zunächst für 24 Stunden zu Hause. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nehmen Sie den Unterricht wieder auf.
Die Anwesenheit in der Schule ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei sind die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin verpflichtet, sich auf ihren Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden unmittelbar und unverzüglich nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
ACHTEN SIE AUF DIE GESUNDHEIT ALLER!