In Teilen ist die Berufsfachschule vergleichbar mit dem früheren Berufsgrundschuljahr (BGJ).
Eingangsvoraussetzung zur Berufsfachschule Typ I ist der Erste Schulabschluss (ESA nach Klasse 9). Bei entsprechenden Leistungen kann der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA) nach einem Jahr erworben werden.
Eingangsvoraussetzung zur Berufsfachschule Typ II ist der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA). Bei entsprechenden Leistungen kann der Mittlere Schulabschluss (MSA/FOR) nach einem Jahr erworben werden. Durch besondere Leistungen kann der Mittlere Schulabschluss mit Qualifikation (MSA/FOR mit Quali) erworben werden.