Datenschutz­bestimmungen NAOB

Datenverarbeitung und Datenübermittlung im Zuge der Ausbildung

Zur Koordination der Unterrichtszeiten von Berufsschule und überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜBL) sowie der Durchführung von Prüfungen in Ihrem Ausbildungsberuf ist es erforderlich, dass Daten vom Berufskolleg an die jeweils zuständigen Stellen (Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, ÜBLEinrichtungen) weitergegeben werden. Hierzu ist die Abgabe einer Einverständniserklärung (⇒pdf) erforderlich.

Nutzungsordnung schulischer IT

Der Einsatz von Informationstechnologie durch die Schülerinnen und Schüler der städtischen Kölner Schulen ist durch die Nutzungsordnung schulischer IT (⇒pdf) geregelt. Sie ist Teil der Hausordnung und ist insoweit für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Office 365 Nutzung

Das NAOB nutzt Office 365 für unterrichtliche Zwecke. Hierzu ist eine Einverständniserklärung (⇒pdf) zur Datenübermittlung im Rahmen der Nutzung von Office 365 abzugeben. Diese Enverständniserklärung betrifft die nachfolgend genannten Parteien: Schulinstitution, Lehrerinnen, Lehrer, Schüler (volljährig), Schülerin (volljährig), sorgeberechtigte Personen für nicht volljährige Schüler und Schülerinnen.