Berufsfachschule für Fahrzeugtechnik oder BVSQ - Wie finanzieren?

Bitte beachten Sie: Diese Informationen können nur als kurzer Überblick gesehen werden. Für die Richtigkeit wird keine Garantie übernommen (Stand Januar 2017).

Für Ihren schulischen Erfolg ist eine finanzielle Sicherheit unbedingt notwendig. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung informieren. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie weiterhin krankenversichert sind.

Ihre Eltern sind grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. In der Regel wird bei jedem Antrag auf BAföG das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren berücksichtigt.

Als Schüler/-in können Ihre Eltern bzw. Sie selbst Kindergeld (bis zum 25. Lebensjahr) erhalten. Antrag bei der Familienkasse Ihres Wohnortes, weitere Informationen unter www.familienkasse.de.

Wenn Sie die Einjährige Berufsfachschule für Fahrzeugtechnik (BFS 1 oder BFS 2) oder die BVSQ (Berufsvorbereitung mit Sprachqualifizierung, Kooperation Betrieb/Schule) besuchen, haben Sie die Möglichkeit BAföG zu beantragen, aber nur wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern leben (§2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1a BAföG). Dies wird jedoch nur akzeptiert,

  • wenn Ihre Eltern zu weit von unserer Schule entfernt leben, oder
  • wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
  • wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammen wohnen.

Für die Frage, ob der Auszubildende eine entsprechende Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit, nicht die Wegstrecke maßgebend. Eine Ausbildungsstätte ist nicht erreichbar, wenn der Auszubildende bei Benutzung der zeitlich günstigst en Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten in den meisten Fällen mehrere Wochen dauern, also am besten schon vor den Sommerferien beantragen.

Schüler-BAföG muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, außer es kommt zu unentschuldigten Fehlzeiten. Diese werden von der Schule dem BAföG-Amt mitgeteilt.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort Ihrer Eltern. In Köln finden Sie es am Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln/Kalk.

Weitere Informationen finden Sie unter

Sollten Sie kein BAföG erhalten, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter über die Möglichkeit der Förderung.

Wenn Sie, bzw. Ihre Eltern, Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag Sozialhilfe oder Hartz IV sind und Sie jünger als 25 Jahre sind, könnten Sie einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule (Bildungspaket) haben. Bitte stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Jobcenter.