Fachoberschule 12 B - Wie finanzieren?

Bitte beachten Sie: Diese Informationen können nur als kurzer Überblick gesehen werden. Für die Richtigkeit wird keine Garantie übernommen (Stand Januar 2017).

Für Ihren schulischen Erfolg ist eine finanzielle Sicherheit unbedingt notwendig. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung informieren. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie weiterhin krankenversichert sind (Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr, danach selbst versichern/Studententarif).

Als Schüler/-in können Ihre Eltern bzw. Sie selbst Kindergeld (bis zum 25. Lebensjahr) erhalten. Antrag bei der Familienkasse Ihres Wohnortes, weitere Informationen unter www.familienkasse.de.

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten Sie nur, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (dazu gehört auch der Unterhalt ihrer Eltern) zu bestreiten.

Ihre Eltern sind grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. In der Regel wird bei jedem Antrag auf BAföG das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren berücksichtigt. Die Bedarfssätze bei dem Besuch der Fachoberschule belaufen sich auf (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG):

Bei den Eltern wohnend
418€ Grundbedarf
71€ Krankenversicherungszuschlag
15€ Pflegeversicherungszuschlag
504€ Möglicher Höchstbetrag
 
Nicht bei den Eltern wohnend
587€ Grundbedarf
71€ Krankenversicherungszuschlag
15€ Pflegeversicherungszuschlag
673€ Möglicher Höchstbetrag
 

Elternunabhängiges BAföG wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Bitte informieren Sie sich für den BAföG-Antrag frühzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern. In Köln finden Sie es am Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln/Kalk.

Sie können ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen, sowie Leistungen des Bildungspaketes beim Jobcenter Ihres Wohnortes (Schulbedarf, Lernförderung, Klassenfahrten).

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten in den meisten Fällen mehrere Wochen dauern, also am besten schon vor den Sommerferien beantragen.

Schüler-BAföG muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, außer es kommt zu unentschuldigten Fehlzeiten. Diese werden von der Schule dem BAföG-Amt mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter