Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Wie finanzieren?

Bitte beachten Sie: Diese Informationen können nur als kurzer Überblick gesehen werden. Für die Richtigkeit wird keine Garantie übernommen (Stand Mai 2022).

Für Ihren schulischen Erfolg ist eine finanzielle Sicherheit unbedingt notwendig. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung informieren. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie weiterhin krankenversichert sind (Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr, danach selbst versichern/Studententarif).

Sie können finanzielle Förderung nach BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Aufstiegs-BAföG ) beantragen.

AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Gefördert wird altersunabhängig und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Berücksichtigt wird das eigene Einkommen (ca. €520 Freibetrag) und Vermögen (€45.000 Freibetrag), sowie das Einkommen der/des Ehegattin/Ehegatten von vor 2 Jahren. Die Förderung wird als Vollzuschuss gezahlt (Der Vollzuschuss muss bei regelmäßiger Teilnahme nicht zurückgezahlt werden)! Der aktuelle Förderungshöchstsatz beträgt bis zu € 963 monatlich (inkl. Kranken- und Pflegeversicherung)! Zusätzlich kann ein Darlehen bei der KFW Bank in Anspruch genommen werden!

WICHTIG
Bitte beantragen Sie frühzeitig vor Schulbeginn die finanzielle Förderung, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann!

TIPP
Reichen Sie die Antragsformulare als PDF per Mail bei der AFBG-Stelle ein, damit Sie einen Nachweis über den Antragseingang für Ihre Unterlagen haben!

Alle weiteren Informationen:

www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/49/meister/index.html

Formulare und weitere Infos (z.B. Rückzahlungsmodalitäten) unter

www.aufstiegs-bafoeg.de

Beim AFBG kann evtl. zusätzlich Wohngeld beim Wohnungsamt beantragt werden (§20 WOGG) oder aufstockende Leistungen Jobcenter (Arbeitslosengeld II).

Antragstellung:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln

Per mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
Per Fax: 0221/147 49 51
Persönlich:

Bezirksregierung Köln
Robert-Schumann-Str. 51
52066 Aachen

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Sie besuchen die Fachschule am NAOB, eine vorherige Ausbildung ist hierfür Voraussetzung (§2 Abs. 1 Satz 3 BAföG). In der Regel kann bis zum 30. Lebensjahr BAföG beantragt werden (§10 BAföG, es gibt Ausnahmen s. 7 Abs. 2 Satz 2 und 3).

Die Förderung ist in der Regel abhängig von dem Verdienst der Eltern (Prüfung des Einkommens vor 2 Jahren, Formblatt 3). Elternunabhängiges BAföG kann erhalten, wer

  • ab dem 18. Lebensjahr 5 Jahre erwerbstätig gewesen ist (Lebensunterhalt musste gedeckt sein), oder wer eine
  • eine 3-jährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und 3 Jahre erwerbstätig war.

Die Bedarfssätze bei dem Besuch der Fachschule belaufen sich auf (§13 Abs. 1 BAföG) €480 bei den Eltern wohnend und €781 bei eigener Wohnung. Zusätzlich bei eigener Krankenversicherung kann auf Antrag der Fördersatz um €122 erhöht werden. Eigenes Vermögen ist bis €15000 anrechnungsfrei. Ein zusätzlicher möglicher Verdienst von €520 monatlich bleibt anrechnungsfrei.

Wichtig: Wer noch für August eine Förderung erhalten möchte, muss den Antrag noch in diesem Monat stellen (besser vor den Sommerferien). Es genügt Formblatt 1 einzureichen (auch per Fax möglich) alles Andere kann nachgereicht werden.

Schüler-BAfÖG muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, außer es kommt zu unentschuldigten Fehlzeiten. Diese werden von der Schule dem BAföG-Amt mitgeteilt.

Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort des Schülers! Bitte informieren Sie sich für den BAföG-Antrag. In Köln finden Sie das Amt für Bildungsförderung am Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln/Kalk.

Zusätzlich können SGB II Leistungen beim Jobcenter beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter