Am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg gilt mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 eine „Maskenpflicht“. Das Schulministerium NRW hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorerst bis zum 31. August 2020 ausgeweitet. Die entsprechenden Hinweise finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums.
D.h., dass auf dem gesamten Schulgelände und auch während der Unterrichtszeiten die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht (erweiterte "Maskenpflicht").
Unsere Schülerinnen und Schüler sind für die Beschaffung der Mund-Nase-Bedeckung selbst verantwortlich.
Es gelten auch weiterhin alle Hygiene-Maßnahmen des Infektionsschutzes. Hier noch einmal die wichtigsten:
Wir bitten Sie, die Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie strikt und verantwortungsvoll einzuhalten. Wir werden Sie auf dem Schul-Blog regelmäßig über alle weiteren Maßnahmen informieren.