Am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg gilt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 eine „Maskenpflicht“ im Schulgebäude (Fluren, Treppenhäusern und allgemein in den Räumen und Bereichen der Schule, in denen der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann).
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das vor uns liegende Schuljahr 2020/21 sind noch nicht absehbar. Das Hygienekonzept der Schule hat daher auch im neuen Schuljahr Bestand und wird um die „Maskenpflicht“ ergänzt. Ziel ist es, alle verfügbaren Maßnahmen zum Gesundheits- und Infektionsschutz während der Corona-Pandemie effektiv einzusetzen. Zu den wichtigsten Regeln gehört neben der Abstandsregel und dem Händewaschen nun auch die Mund-Nase-Bedeckung in kritischen Bereichen.
Die „Maskenpflicht“ gilt ab dem Betreten des Schulgebäudes. Sofern keine gesetzliche „Maskenpflicht“ für die Klassenräume besteht, wären diese zunächst ausgenommen. Die Nutzung der Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände und im Klassenraum wird jedoch begrüßt. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler nachdrücklich, sich strikt an das Hygiene-Konzept unserer Schule zu halten.