Fahrer:in gesucht! Frankreich-Trip 18.-24.05.24

Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg

Wir machen mobil für Ihre berufliche Zukunft

Seit fast 60 Jahren steht das Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg für Kompetenz in der fahrzeugtechnischen Berufsbildung. Mehr über uns finden Sie in unserer Infobroschüre (PDF), in unserem Snap-Video oder hier

Anmelden / Bewerben ++ Einschulung ++ Kontakt ++ Lehrer werden ++ Bildungsgänge ++ Termine ++ Unterrichtstage ++ Sozialarbeit

Entsprechend der Änderungen im Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung NRW für die Übergangsfrist folgende Entscheidung zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten getroffen:

Die Maskenpflicht in allen Innenräumen der Schule gilt weiterhin bis vorerst 2. April 2022. Die derzeitige Teststrategie wird bis zu den Osterferien, also bis 8. April 2022 unverändert fortgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schulministeriums.

Bleiben Sie gesund!

Seit Montag, den 28. Februar 2022 gelten am NAOB die neuen offiziellen Corona-Regeln der Stadt Köln. Der Gesundheitsschutz und die Minimierung des Infektionsrisikos erfolgt nach wie vor auf Basis der 3G-Regel. Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über den 3G-Status.

Wir bitten alle Schüler*innen um Kooperation. Achten Sie auf Ihren persönlichen Schutz und bleiben Sie gesund!

Wir wünschen unseren Schüler*innen alles Gute zum Jahresbeginn 2022. Ab Montag, dem 10. Januar 2022, wird am NAOB der Präsenzunterricht regulär mit den bekannten Hygiene-Regeln (AHA+L) beginnen. Hinzu kommen die regelmäßigen Testungen, die ab Montag vorerst TÄGLICH für ALLE (auch Geimpfte und Genesene) stattfinden werden. Das Schulministerium weist darauf folgendermaßen hin:

"Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte)."

Wir freuen uns auf die kommende Zeit und hoffen, dass jeder im Interesse des Gesundheitsschutzes sein bestes zur Eindämmung der Omikron-Variante tun wird. Wie auch das Schulministerium unterstützt das NAOB alle Angebote zum Impfen bzw. zum Boostern, um einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung zu vermeiden.

Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass die Maskenpflicht angesichts deutlich erhöhter Infektionszahlen angepasst wird. Bitte beachten Sie, dass ab sofort, also ab 2. Dezember 2021, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder medizinische Maske) auch am Sitzplatz wieder verpflichtend ist.

Für die aktuellen Regelungen informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Schulministeriums bzw. im Schulbrief der Ministerin für Schule und Bildung. Dort wird klar erklärt, dass der Infektionsschutz nach wie vor an erster Stelle steht und die bisherigen Maßnahmen wieder verschärft werden. Dazu zählen regelmäßige Testungen, Maskenpflicht, Abstandsregel, Händewaschen und Lüften.