Entsprechend der Änderungen im Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung NRW für die Übergangsfrist folgende Entscheidung zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten getroffen:

Die Maskenpflicht in allen Innenräumen der Schule gilt weiterhin bis vorerst 2. April 2022. Die derzeitige Teststrategie wird bis zu den Osterferien, also bis 8. April 2022 unverändert fortgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schulministeriums.

Bleiben Sie gesund!

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag