Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass die Maskenpflicht angesichts deutlich erhöhter Infektionszahlen angepasst wird. Bitte beachten Sie, dass ab sofort, also ab 2. Dezember 2021, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder medizinische Maske) auch am Sitzplatz wieder verpflichtend ist.
Für die aktuellen Regelungen informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Schulministeriums bzw. im Schulbrief der Ministerin für Schule und Bildung. Dort wird klar erklärt, dass der Infektionsschutz nach wie vor an erster Stelle steht und die bisherigen Maßnahmen wieder verschärft werden. Dazu zählen regelmäßige Testungen, Maskenpflicht, Abstandsregel, Händewaschen und Lüften.