Der Krisenstab der Stadt Köln hat folgende Regelung in die derzeit gültige Allgemeinverfügung mit aufgenommen:

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt nicht, soweit sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht erfasst sind.

Ziel ist es, die Aufmerksamkeit für die Abstandsregel zu erhöhen. Das Ordnungsamt ist aufgefordert die Einhaltung zu kontrollieren und kann im Fall der Missachtung hohe Bußgelder verhängen. Bitte beachten Sie:

  • Rauchen entbindet nicht von der Maskenpflicht
  • Nahrungsaufnahme entbindet nicht von der Maskenpflicht.
  • Auch in der Pause gelten die allgemeinen Kontaktregeln im öffentlichen Raum.

Auf dem folgenden Bild ist der geschätzte 150-Meter-Radius um das Schulgelände hervorgehoben.

Quelle: Openstreetmap.org, überarbeitet.

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