Ab Montag, dem 21. Juni 2021, entfällt im gesamten Außenbereich des NAOB die Maskenpflicht. Das betrifft insbesondere Schul- und Pausenhöfe sowie Sportanlagen, auf denen der notwendige Abstand von 1,50 m eingehalten werden kann.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Nur in Außenbereichen, in denen ausreichend Abstand gehalten werden kann, darf die Maske ab Montag abgelegt werden. Halten Sie entsprechende Abstände ein. Es gelten nach wie vor alle Maßnahmen des Infektionsschutzes: Abstand, Hygiene, wöchentliche Selbsttests usw.

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