Die Landesregierung NRW hat in Bezug auf die Maskenpflicht folgendermaßen entschieden:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Am NAOB wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich am Sitzplatz auf die Maskenpflicht verzichten können.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Seiten des Schulministeriums.

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