Team NAOB auf Frankreich-Trip 18.-24.05.24
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Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg

Wir machen mobil für Ihre berufliche Zukunft

Seit fast 60 Jahren steht das Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg für Kompetenz in der fahrzeugtechnischen Berufsbildung. Mehr über uns finden Sie in unserer Infobroschüre (PDF), in unserem Snap-Video oder hier

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Der Krisenstab der Stadt Köln hat folgende Regelung in die derzeit gültige Allgemeinverfügung mit aufgenommen:

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt nicht, soweit sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht erfasst sind.

Ziel ist es, die Aufmerksamkeit für die Abstandsregel zu erhöhen. Das Ordnungsamt ist aufgefordert die Einhaltung zu kontrollieren und kann im Fall der Missachtung hohe Bußgelder verhängen. Bitte beachten Sie:

  • Rauchen entbindet nicht von der Maskenpflicht
  • Nahrungsaufnahme entbindet nicht von der Maskenpflicht.
  • Auch in der Pause gelten die allgemeinen Kontaktregeln im öffentlichen Raum.

Am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg gilt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 eine „Maskenpflicht“ im Schulgebäude (Fluren, Treppenhäusern und allgemein in den Räumen und Bereichen der Schule, in denen der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann).

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das vor uns liegende Schuljahr 2020/21 sind noch nicht absehbar. Das Hygienekonzept der Schule hat daher auch im neuen Schuljahr Bestand und wird um die „Maskenpflicht“ ergänzt. Ziel ist es, alle verfügbaren Maßnahmen zum Gesundheits- und Infektionsschutz während der Corona-Pandemie effektiv einzusetzen. Zu den wichtigsten Regeln gehört neben der Abstandsregel und dem Händewaschen nun auch die Mund-Nase-Bedeckung in kritischen Bereichen.