Wir machen mobil für Ihre berufliche Zukunft
Seit fast 60 Jahren steht das Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg für Kompetenz in der fahrzeugtechnischen Berufsbildung. Mehr über uns finden Sie in unserer Infobroschüre (PDF), in unserem Snap-Video oder hier
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Die Landesregierung NRW hat in Bezug auf die Maskenpflicht folgendermaßen entschieden:
Am NAOB wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich am Sitzplatz auf die Maskenpflicht verzichten können.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Seiten des Schulministeriums.
Alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher am NAOB sind eingeladen, an der ersten Schülervertretungssitzung im Schuljahr 2021/2022 teilzunehmen.
Wann? 8. November 2021,15 Uhr
Wo? Physikraum (E-Gebäude)
Tagesordnung
Zahlreiches Erscheinen ist erwünscht.
Berufskraftfahrer/in – das ist schon ein Klassiker unter den Ausbildungsberufen. Derzeit zeigt sich die Bedeutung dieses Berufes – man könnte auch sagen "Systemrelevanz" – besonders deutlich, und zwar nicht nur in Großbritannien: Ohne Brummi-Fahrer brechen die Versorgungsketten einfach zusammen. Das Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg ist traditionell der Ausbildungsort für Berufskraftfahrer/innen (BKF). Die duale Ausbildung findet sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Der Berufsschulunterricht findet ab dem ersten Lehrjahr in Blockform am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg in Köln statt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit einer Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer ab.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern des NAOB eine schöne unterrichtsfreie Zeit.
Bitte bedenken Sie, dass ab Montag, dem 25. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Schulgebäude weiterhin besteht. Bitte kommen Sie nach den Herbstferien nach wie vor nur MIT MASKE zur Schule.
Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, dass möglicherweise ab November die Maskenpflicht angepasst, aber NICHT AUFGEHOBEN wird.
Für die aktuellen Pläne informieren Sie sich auf den Seiten des Schulministeriums bzw. im Schulbrief der Ministerin für Schule und Bildung. Dort wird klar erklärt, dass der Infektionsschutz nach wie vor an erster Stelle steht und die bisherigen Maßnahmen beibehalten werden. Dazu zählen regelmäßige Testungen, Maskenpflicht, Abstandsregel, Händewaschen und Lüften.