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Messe der Berufskollegs 27. und 28. Nov. 2024

Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg

Wir machen mobil für Ihre berufliche Zukunft

Seit fast 60 Jahren steht das Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg für Kompetenz in der fahrzeugtechnischen Berufsbildung. Mehr über uns finden Sie in unserer Infobroschüre (PDF), in unserem Snap-Video oder hier

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Am Dienstag, dem 30. November 2021, erfolgt die Übergabe eines BMW 745e als Dauerleihgabe durch BMW an das Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg. Wir freuen uns sehr, dass durch dieses Fahrzeug die Fahrzeugflotte des NAOB um ein teilelektrisches Schulungsfahrzeug erweitert wird.

Aufgrund der pandemischen Lage wird die Übergabe im kleinen Kreis unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Vertreter der Presse sind herzlich willkommen. Wir bitten um Voranmeldung per E-Mail (naob-presse@schulen-koeln.de) oder per Telefon (0221/221 911 41).

Technische Informationen zum BMW 745e

Der Beitrag der Berufsfachschule 2 (BFF2) des Nicolaus-August-Otto-Berufskollegs Köln zum diesjährigen Wettbewerb „Dissen – mit mir nicht“ hat den 1. Platz gewonnen. Mit dem Titel „Komplimente verteilen“ haben die Schüler die positive Selbstinstruktion als Mittel zur gegenseitigen Wertschätzung so überzeugend eingesetzt, dass sie damit vor der Jury brillieren konnten. Die Klasse BFF2 hat sich zu Beginn des laufenden Schuljahres 2021/2022 gebildet und wird derzeit von 20 Schülern zwischen 16 und 20 Jahren besucht. Herzlichen Glückwunsch! ===>

Wir können nicht nur Verbrenner, sondern noch viel mehr. Unsere schulische Fahrzeugflotte umfasst deswegen zahlreiche Elektrofahrzeuge. Damit sind wir in der Lage, unsere Schüler*innen innerhalb des Wandels, den die Fahrzeugindustrie durchläuft, auf die Zukunft vorzubereiten und uns dem technischen Fortschritt zu stellen.

Die Landesregierung NRW hat in Bezug auf die Maskenpflicht folgendermaßen entschieden:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Am NAOB wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich am Sitzplatz auf die Maskenpflicht verzichten können.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Seiten des Schulministeriums.